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Landtagswahl

Nächster Wahltermin: Frühjahr 2027

 

Bei der Landtagswahl sind alle wahlberechtigten Bürger in Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, die Parteien und Abgeordneten zu wählen, die in den Landtag einziehen. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz Eins des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.