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Ukraine-Hilfe

Seit russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen haben, bewegt der Krieg im Osten Europas sowie denkbare weitere Aggressionen und Eskalationen auch die Menschen im Kreis Viersen. Neben der Sorge verbindet die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Solidarität und Hilfsbereitschaft mit den Menschen in der Ukraine und ihren Nachbarländern.

Die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben zwischenzeitlich ihre "Stäbe für außerordentliche Ereignisse" (SAE) aktiviert, um auf alle weiteren Entwicklungen bestmöglich reagieren zu können.

Gleichzeitig zeigt sich überall im Kreis eine große Hilfsbereitschaft in der Bürgerschaft. Menschen möchten spenden oder ganz konkret Geflüchteten, die in unsere Region kommen, helfen.

Die Städte und Gemeinden verweisen mit Blick auf Geld- und Sachspenden an die bekannten Einrichtungen, die bereits seit Langem koordinierte Hilfe bei diversen Krisen bieten. Dazu gehören die "action medeor" in Tönisvorst, die Diakonie, Caritas, das DRK oder die Aktion Deutschland Hilft. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen, u.a. beim Spendenabzug oder für gemeinnützige Vereine geschaffen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Erleichterungen beim Nachweis steuerlich abzugsfähiger Spenden,
  • Erleichterungen bei der Mittelbindung für gemeinnützige, aber nicht mildtätige Körperschaften (das heißt kein Verlust der Gemeinnützigkeit, bei bestimmten Ukraine-bezogenen Verwendungen außerhalb des Satzungszwecks),
  • Steuerfreiheit der Arbeitslohnspende zur Unterstützung vom Krieg betroffener Arbeitnehmer und Geschäftspartner oder spendenempfangsberechtigter Einrichtungen (auch für Beamte),
  • keine Umsatzbesteuerung der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Betroffenen leisten (Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen, Versorgung Verwundeter) sowie
  • keine nachteiligen umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei Nutzungsänderungen oder unentgeltlicher Nutzung von Räumlichkeiten von Unternehmen der öffentlichen Hand, wenn und soweit durch die Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine begründet.

Die Erleichterungen greifen für Maßnahmen vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Geflüchtete in Niederkrüchten

Ukraine-Hilfe Niederkrüchten

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf einer Website Antworten zu verschiedenen Fragen mit Bezug auf die Situation Geflüchteter aus der Ukraine zusammengestellt. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Wohnraum und Unterkünfte für Flüchtlinge

Sie wollen Flüchtenden aus der Ukraine helfen und z.B. ein Zimmer oder eine Wohnung zur Verfügung stellen? Dann schicken Sie uns eine Mail über diesen LINK.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ansprechpartner der Gemeinde Niederkrüchten telefonisch unter 02163 - 980 112 zur Verfügung.

Alle Menschen, die aus der Ukraine nach Niederkrüchten kommen und hier bspw. eine private Unterkunft finden, werden gebeten, sich umgehend bei der Gemeinde Niederkrüchten zu melden!

 

Geld- und Sachspenden

Überall im Kreis Kreis Viersen zeigt sich eine große Hilfsbereitschaft in der Bürgerschaft. Menschen möchten spenden oder ganz konkret Geflüchteten, die in unsere Region kommen, helfen. Die Städte und Gemeinden verweisen mit Blick auf Geld- und Sachspenden an die bekannten Einrichtungen, die bereits seit Langem koordinierte Hilfe bei diversen Krisen bieten. Dazu gehören die "action medeor" in Tönisvorst, die Diakonie, Caritas, das DRK oder die Aktion Deutschland Hilft.

 

Helferinnen und Helfer gesucht

Wenngleich viele der aus den Kriegsgebieten geflüchteten Menschen zunächst Zeit brauchen, das Erlebte zu verarbeiten, entsteht schnell auch der Wunsch, vor Ort Fuß zu fassen. Dazu gehören soziale Kontakte genauso wie die Erledigung von notwendigen Behördengängen und das Kennenlernen der Region – eine Thematik, die die Flüchtlingshilfe Niederkrüchten bereits aus dem Jahr 2015 kennt, als zahlreiche Menschen aus Syrien nach Deutschland kamen. „Wir suchen Helferinnen und -helfer, die die Ukrainer bei der Bewältigung der ersten Herausforderungen hier vor Ort unterstützen“, rufen Bürgermeister Karl-Heinz Wassong und Ulrich Walter, Leiter der Flüchtlingshilfe, daher nun auf. Dabei richten sie sich an Menschen, die bereit sind, Hilfestellungen bei den ersten Herausforderungen des Alltags in Deutschland zu leisten, zu informieren und bei Terminen zu unterstützen. Wer sich vorstellen kann, sich als Helfer für Ukraineflüchtlinge oder andere Geflüchtete zu engagieren, kann sich telefonisch unter 0171 – 4722029 oder per Mail an fluechtlingshilfe.nk@gmail.com wenden.

 

Handbook Germany

Informationen zur Situation an den Grenzen und zur Einreise sowie zum weiteren Aufenthalt in Deutschland für ukrainische Staatsbürger*innen und Menschen anderer Nationalitäten, die in der Ukraine gelebt haben, finden Sie auch HIER. Auch Ukrainer*innen, die bereits in Deutschland sind, finden hier zuverlässige und aktuelle Informationen.

 

Fragen & Antworten

  • Ich bin deutscher Staatsbürger und befinde mich in der Ukraine. Was muss ich tun?
    Wenden Sie sich bitte umgehend an das Auswärtige Amt. Die Krisenstabhotline des Auswärtigen Amtes erreichen Sie unter +49 30 50 00 30 00. Eine direkte Unterstützung durch die Gemeinde Niederkrüchten ist nicht möglich.

  • Wo finde ich Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland?
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält die notwendigen Informationen (auch in ukrainisch und russisch) zur Verfügung.
  • Wo finde ich Ansprechpartner der ukranischen Vertretungen in Deutschland?
    Das Auswärtige Amt hält Informationen zu Botschaften und Konsulaten auf seiner Website bereit.
  • Wie lange darf ich mich in Deutschland aufhalten?
    Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft können visafrei nach Deutschland einreisen und zunächst bis zu 90 Tage im Land bleiben. Die Europäische Kommission hat am 3. März 2022 ein erleichtertes, aufenthaltsrechtliches Verfahren beschlossen, das aktuell gesetzlich innerhalb des Aufenthaltsgesetztes (AufenthG) der Bundesrepublik Deutschland verankert werden muss. Aufenthaltsrechtliche Fragen können daher momentan noch nicht abschließend beantwortet werden. Wenn Sie sich nach der Flucht aus der Ukraine in der Gemeinde Niederkrüchten aufhalten, senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihren Kontaktdaten an ukrainehilfe@niederkruechten.de oder rufen Sie uns an unter +49 2163 - 980 112.
  • Ich bin aufgrund des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland gekommen. Wo finde ich Übernachtungsmöglichkeiten?
    Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall per Mail an ukrainehilfe@niederkruechten.de oder besser telefonisch unter der Nummer +49 2163 - 980 112 Kontakt mit der Gemeinde Niederkrüchten auf.
  • Ich habe kein Geld mehr. Wo kann ich Unterstützung erhalten?
    Wenn Sie privat oder in einer Unterkunft der Gemeinde Niederkrüchten untergebracht sind, können Sie beim Sozialamt der einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Auch in diesem Fall nutzen Sie bitte die Mail-Adresse ukrainehilfe@niederkruechten.de bzw. die Telefonnummer +49 2163 - 980 112.
  • Ich benötige Medikamente oder medizinische Hilfe. An wen kann ich mich wenden?
    Im Zuge der Beantragung von Sozialleistungen erhalten Sie auch einen Krankenversicherungsschutz. Sollten Sie noch keine Leistungen erhalten, aber dennoch dringend einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte ebenfalls per Mail an ukrainehilfe@niederkruechten.de bzw. nutzen Sie die Telefonnummer +49 2163 - 980 112.
  • Können Kinder aus der Ukraine hier die Schule oder Kindertagesstätten besuchen?
    Da die aufenthaltsrechtliche Situation von Flüchtlingen aus der Ukraine noch nicht abschließend geklärt wurde, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Das gleiche gilt für Arbeitsverträge, Selbständigkeit o.ä.
  • Ich habe auf der Flucht ein oder mehrere Haustiere mitgebracht. Was muss ich tun?
    Die EU-Kommission hat aufgrund der aktuellen Situation entschieden, dass für die Einreise von Heimtieren in die Europäische Union keine Genehmigung vorab notwendig ist. Das vorgegebene Verfahren des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sieht vor, dass dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen die Unterbringung von Hunden, Katzen oder Frettchen aus der Ukraine gemeldet wird. Die Tierärztinnen und Tierärzte des Kreises Viersen werden dann Kontakt zu den Geflüchteten sowie der Unterbringungsfamilie aufnehmen. Sollte eine Klärung des Tollwut-Status oder eine Impfung gegen Tollwut notwendig sein, kann dies bei jeder praktischen Tierärztin / jedem praktischen Tierarzt durchgeführt werden. Tiere, die privat untergebracht werden, müssen zunächst getrennt von den schon dort lebenden Tieren gehalten werden. Auch bei Spaziergängen sind Kontakte mit anderen Tieren zu vermeiden. Die Tiere können teilweise in Tierpensionen oder Pflegestellen im Kreis Viersen untergebracht werden, wenn diese nicht in eine Sammelunterkunft mitgenommen werden können. Bei Fragen zur Unterbringung und zur Klärung des Tollwutstatus steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen unter 02162-39-1309 oder veterinaeramt@kreis- viersen.de zur Verfügung.